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Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 12.2 "Gewerbegebiet Am Stadtgraben"

Für das Plangebiet Nr. 12.2 sind bereits in den 1970er und 1990er Jahren Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 12 Gewerbegebiet „In der Lake", Erweiterung (Teilfläche des Plangebiets) sowie für den Bebauungsplan Nr. 12.2 „In der Lake – Erweiterung" (größerer Geltungsbereich gemäß FNP-Abgrenzung) eingeleitet worden. Diese Planverfahren sind jedoch damals nicht abgeschlossen worden.

Angesichts der Standortdiskussionen um die Fa. Schüco, aufgrund der Nachfragen nach ortsnahen Gewerbegrundstücken und der fehlenden Verfügbarkeit geeigneter Flächen in den nächsten Jahren sowie aufgrund der Überlegungen für eine künftige südliche Sammel-Erschließungsstraße im Bereich „In der Lake/Hamlingdorfer Weg" hat sich der Ausschuss für Planungs- und Bauangelegenheiten in seiner Sitzung am 29.03.2017 für die Fortführung des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.2 ausgesprochen.

Auf Grundlage eines Grobkonzepts wurden erste fachgutachterliche Untersuchungen eingeholt. Die Zwischenergebnisse sind im Mai 2018 im Ausschuss für Planungs- und Bauangelegenheiten und im Rat beraten worden, ein erster Vorentwurf wurde vorgestellt.

Dieses Plankonzept wurde im Rahmen eines nicht öffentlichen Workshops im November 2017 vorgestellt, die unterschiedlichen Belange und Interessenlagen wurden mit den Eigentümerfamilien, mit den Betrieben Schüco und Bartling, mit Vertretern der Politik sowie mit der Bürgerinitiative Hamlingdorf erörtert. Ausgehend von den vorgetragenen Belangen der Beteiligten konnte aber eine überwiegende Verständigung auf die im Plankonzept für den eigenständig zu bewertenden Bebauungsplan Nr. 12.2 zugrunde gelegte Straßenführung vom Anschluss der Planstraße an den Kreisverkehr an der L 785 bis zum Hamlingdorfer Weg bzw. bis zum Kleinen Moor erreicht werden. Strittig war aus Sicht der Bürgerinitiative insbesondere die potenzielle Fortführung der Straße bis zum Großen Moor in späteren Planverfahren.

Nach den Vorberatungen des Ausschusses für Planungs- und Bauangelegenheiten am 14.05.2018 hat der Rat der Stadt Borgholzhausen in seiner Sitzung am 12.07.2018 den Beschluss gefasst, für den Bebauungsplan Nr. 12.2 mit einem fortgeschriebenen Geltungsbereich und mit der neuen Be-zeichnung „Gewerbegebiet Am Stadtgraben" das Aufstellungsverfahren gemäß BauGB weiter durchzuführen.

Nicht im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans Nr. 12.2 liegen die o. g. mögliche Fortsetzung der Erschließungsstraße für einen späteren südlichen Anschluss der Fa. Bartling und für eine denkbare Wohngebietsentwicklung im Bereich Hamlingdorf. Auch die Frage einer even-tuellen späteren Querverbindung in Richtung der Straße Großes Moor im Nordosten ist zu einem späteren Zeitpunkt nach Konkretisierung der Planungsfragen „Bartling-Süderweiterung" und „Wohngebiet Hamlingdorf" zu entscheiden. Diese Optionen sind aber perspektivisch im Plankonzept Nr. 12.2 offen zu halten und zu sichern (= „nicht zu verbauen").

Ansprechperson

  • Herr Alexander Bloch, Telefon: 05425 80766, E-Mail:
  • Frau Kerstin Otte, Telefon: 05425/807 60, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 12.07.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.11.2018 - 11.01.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 11.12.2018, Bürgerversammlung
  • 22.05.2020 - 01.07.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 01.07.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.07.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Rechtskräftiger Plan


Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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