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20.1 Ka-Me - Max-Planck-Straße

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 Ka-Me „Max-Planck-Straße“ beschlossen.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 1.700 m² und weist somit weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO aus. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Das Plangebiet wird begrenzt durch:

-            Wohnbebauung bzw. einen Parkplatz im Norden

-            Wohnbebauung im Osten

-            die Einsteinstraße im Süden

-            und die Max-Planck-Straße im Westen.

Mit der Neuaufstellung eines Teilbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 20 Ka-Me „Nördl. Robert-Koch-Straße“ aus dem Jahr 1977 soll für eine derzeit nicht genutzte Fläche (ehemals Parkplatz) durch zeitgemäße Festsetzungen eine Wohnbebauung im Sinne einer Nachverdichtung ermöglicht werden. Diese sollte sich an den im Umfeld vorhandenen Festsetzungen (reines Wohngebiet, zwei Vollgeschosse, Satteldach) orientieren.

Die im östlichen Teilbereich der Neuaufstellung bereits bestehenden zwei Doppelhäuser sind in den 1990er im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet worden. Durch die Einbeziehung dieser Flächen wird das Planungsrecht auf den Bestand angepasst und hiermit auch für die Zukunft Rechtssicherheit erreicht.

Im Stadtteil Kamen-Methler besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen. In Übereinstimmung mit den Aussagen des im Jahre 2014 verabschiedeten „Handlungskonzeptes Wohnen” sollen im Plangebiet Wohnbauflächen in integrierter Lage entwickelt werden.

Aufgrund der integrierten Lage und der direkten Nähe zum östlich gelegenen Stadtteilzentrum Kamen-Methler besitzt das Plangebiet gute Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnungsbau und kann somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung in Kamen leisten. Angebote des täglichen Bedarfs sind fußläufig zu erreichen. Das Plangebiet ist infrastrukturell sowohl per Rad und zu Fuß als auch mit dem ÖPNV (u.a. Buslinien C24, R54) gut angebunden. Der Bahnhof Methler ist ca. 1,2 km entfernt.

Sowohl im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 20 Ka-Me als auch im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für Versorgungsanlagen mit Zweckbestimmung Umspannwerk bzw. Umformerstation (gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 und § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) festgesetzt. Die Neuaufstellung soll gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Mit Rechtskraft des neuen Planes werden die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes im Geltungsbereich aufgehoben. Die abweichende Darstellung im Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Der rechtskräftige Landschaftsplan Nr. 4 Raum Kamen-Bönen des Kreises Unna trifft für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 20.1 Ka-Me „Max-Planck-Straße“ keine Festsetzungen.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Anhänge

Ansprechperson

  • Herr Jendrik Hertzberg, Telefon: 02307/148-2631, E-Mail: jendrik.hertzberg@stadt-kamen.de
  • Frau Andrea Strauß, Telefon: 02307/148-2638, E-Mail: andrea.strauss@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 20.09.2022, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2(1) in Verbindung mit § 13a BauGB
  • 20.09.2023 - 20.10.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren