Bauleitpläne im Verfahren

Frühzeitige Beteiligung:

In der Bürgerbeteiligung werden die Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Bebauungspläne (0)

  • zurzeit keine Verfahren

Flächennutzungsplan/ -änderungen (0)

  • zurzeit keine Verfahren

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Bauleitpläne in Bearbeitung:

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (von der Planung betroffene Fachämter und sonstige Institutionen) wird der förmliche Bauleitplanentwurf erstellt und die öffentliche Auslegung vorbereitet.

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Öffentliche Auslegung

Bei der öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung (bei Bebauungsplänen) bzw. des Erläuterungsberichtes (bei Flächennutzungsplänen) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche vorbringen.

Flächennutzungsplan/ -änderungen (0)

  • zurzeit keine Verfahren

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Bauleitpläne nach der Offenlegung:

Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie dem Rat zur Entscheidung vor. Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über die Berücksichtigung oder Zurückweisung. Dann wird der Plan als Satzung beschlossen (Bebauungsplan) bzw. festgestellt (Flächennutzungsplan). Den Einsendern von Anregungen wird das Ergebnis der Entscheidung anschließend mitgeteilt. Nach der Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der Stadt ist der Bebauungsplan eine rechtskräftige Satzung (Ortsrecht).

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