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Luftreinhalteplan Kamen 2012

Luftreinhaltepläne sind nach § 47 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ‎immer dann zu erstellen, wenn in bestimmten Gebieten die in der 39. Verordnung zur ‎Durchführung des BImSchG (39. BImSchV) festgelegten Immissionsgrenzwerte ‎überschritten sind. ‎

Auslöser des Luftreinhalteplans Kamen war die im Jahr 2009 gemessene ‎Grenzwertüberschreitung für Stickstoffdioxid (NO2) an der Bahnhofstraße.‎
Für die Aufstellung der Pläne sind die Bezirksregierungen in enger Zusammenarbeit ‎mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und den ‎betroffenen Kommunen verantwortlich.‎

Den Luftreinhalteplan Kamen 2012 können Sie als PDF-Datei herunterladen und ‎öffnen ‎‎(siehe unten: "Anhänge"). ‎
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung ‎Arnsberg (www.bezreg-arnsberg.nrw.de - Suchbegriff: Luftreinhalteplanung) und ‎beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (www.lanuv.nrw.de)‎

Übersichtsbild
Übersichtsplan Passivsammler für Stickstoffdioxid-Messungen

Anhänge

Ansprechperson

  • Herr Karsten Harrach, Telefon: 02307/148-2635, E-Mail: karsten.harrach@stadt-kamen.de
  • Herr Matthias Breuer, Telefon: 02307 / 148 2630, E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de
  • Herr Dr. Uwe Liedtke, Telefon: 02307/148-2600, E-Mail: uwe.liedtke@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 24.12.2012, Inkrafttreten des Luftreinhalteplans