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61 Ka 2. Änd. - Unnaer Straße

In der Stadt Kamen besteht auch weiterhin dringender Bedarf an verkehrsgünstigen, ausreichend großen und in bezug auf den Immissionsschutz weitgehend konfliktfreien Gewerbeflächen zur Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, die wegen ihres Flächenbedarfs nicht im Stadtzentrum untergebracht werden können.

Das Plangebiet wird durch seine hervorragende Lage an der L 678 nahe der Anschlussstelle Kamen-Zentrum mit Anschluss an die A1 diesen Ansprüchen gerecht. Das hat dazu geführt, dass private Investoren an die Stadt herangetreten sind, den Standort für gewerbliche Ansiedlungen zu nutzen.

Nachdem die ursprüngliche Intention des Investors zur Errichtung einer Vielzahl von Automobilvertrieben und -werkstätten in Eigenregie nicht realisiert werden konnte, sollen nun Gewerbebetriebe aller Art am Standort angesiedelt werden. Da die Erschließungsstraße bisher in Eigentum des Investors war, soll diese nun in die öffentliche Hand übergehen, um die anliegenden Gewerbegrundstücke einer Vermarktung zuführen zu können. Daher muss der Bebauungsplan entsprechend angepasst werden, da die Erschließungsanlagen bisher nicht explizit dargestellt wurden. In Zukunft wird die Ausweisung der Erschließungsstraße die der öffentlichen Straßenverkehrsfläche sein. Daher muss der Bebauungsplan angepasst werden. Darüber hinaus wird der Geltungsbereich geringfügig bis zur Gemeindegrenze der Stadt Unna ausgeweitet.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 19.07.2011 die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 61 Ka "Unnaer Straße" gemäß § 2(1)BauGB beschlossen.
Die Umgrenzung des Änderungsbereiches können Sie aus dem unten angezeigten Übersichtsplan entnehmen.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 19.07.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.11.2012 - 21.12.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 07.03.2013 - 07.04.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 29.08.2013 - 30.09.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
  • 13.11.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 31.10.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB