zurück

69 Ka - Schattweg/Unnaer Straße

In der Stadt Kamen besteht Bedarf an verkehrsgünstigen, ausreichend großen und in bezug auf den Immisionsschutz weitgehend konfliktfreien Gewerbeflächen zur Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Der Bereich im Umfeld der BAB-Anschlussstelle der A1 Kamen-Zentrum stellt neben dem Technologiepark und den Gewerbegebiet am Mühlbach einen Schwerpunkt der zukünftigen gewerblichen Entwicklung der Stadt Kamen dar. Im Hinblick auf die benachbarten Nutzungen in den Bebauungsplänen 70 Ka (Kamen Karree), 61 Ka (westlich der Unnaer Straße) und 67 Ka (nördlich des Schattweges) ergibt sich durch die Neuaufstellung eine planerisch sinnvolle Arrondierung des gegebenen Gewerbe- und Industriebereiches.
Das Plangebiet wird durch seine hervorragende Lage an der L 678 nahe der Anschlußstelle Kamen-Zentrum mit Anschluß an die A1 den Ansprüchen eines bevorzugten Gewerbestandortes gerecht.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan
      Nachfolgend können Sie sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "PDF-Plan".
      PDF-Plan
  • Textliche Festsetzungen
    • Textl. Festsetzungen
      Sie können sich die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Textl. Festsetzung
  • Legende
    • Legende
      Zur besseren Lesbarkeit können Sie hier separat die Legende aufrufen.
      Legende
  • Begründung
    • Begründung
      Sie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Begründung

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 30.09.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB
  • 13.09.2004 - 15.09.2004, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
  • 15.12.2004, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 31.12.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB