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16 Ka-Me - Lehmacker

Es soll hier ein Wohnbaugebiet in aufgelockerter Bauweise entstehen. Die Ausweisung erfolgte aufgrund von eingehenden Erörterungen und Beratungen in den einzelnen Fachgremien. Dar Rat der Stadt Kamen kam daher zu den, Ergebnis, daß eine verdichtete Wohnbebauung in Folge der vorhandenen Infrastruktur nicht realisierbar ist, ferner liegt der Bobauungsplanbereich außerhalb das Verdichtungsradiuses S-Bahn-Haltepunkt Kamen - Methler. Für dieses Gebiet ist daher auch nicht mit einer Förderung durch öffentliche Mittel zu rechnen, eine Miethausbebauung in mehrgeschossiger Bauweise wäre daher illusorisch.

Die Ausweisung dieses Gelände wurde notwendig, da die Nachfrage nach Bauland zur Errichtung von 1- und 2-geschossigen Wohngebäuden stark gestiegen ist. Ferner macht das stetige Anwaschen der Bevölkerung die Schaffung von neuem Wohnraum erforderlich. Vorgesehen sind ein- und zweigeschossige Wohnhäuser mit Satteldach und einer Dachneigung von max. 280 und 42° - 480. Das Maß und die Art der baulichen
Nutzung worden gem. § 17 BauNVO festgesetzt.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan
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      PDF-Plan
  • Textliche Festsetzungen
    • Textl. Festsetzungen
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      Textl. Festsetzung
  • Legende
    • Legende
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      Legende
  • Begründung
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      Begründung
  • Daten
    • Gestaltungsvorschriften
      Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind Gestaltungsvorschriften erlassen worden. Diese können Sie als PDF-Datei hier aufrufen.
      Gestaltungsvorschriften

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 21.02.1979, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.09.1979, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB