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51 Ka - Hemsack

Bebauungsplan Nr. 51 für den Bereich zwischen Wilhelm-Bläser-Straße, Zechenbahn, Bundesbahn und Körnebach.

Es ist vorgesehen, dieses Gelände, das noch teilweise landwirtschaftlich genutzt wird, in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln.

Die Ausweisung dieses Geländes als gewerbliche Baufläche wird notwendig, da die Ruhrkohle AG die Schachtanlage Monopol im Zuge der Rationalisierungsmaßnahmen zur Stillegung anmelden wird. Wenn es zu dieser Stillegung kommt, bedeutet das für die Stadt Kamen wesentliche Strukturänderung im Bereich des Arbeitsfaktors. Mit Schließung der Zeche Monopol verliert die Stadt Kamen den letzten Untertagebetrieb. Wenn der Anschluß an das Wachstum der Gesamtwirtschaft nicht verloren gehen soll, ist die Neuausweisung; dieses Indu-Centers dringend erforderlich.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan
      Nachfolgend können Sie sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "PDF-Plan".
      PDF-Plan
  • Textliche Festsetzungen
    • Textl. Festsetzungen
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      Textl. Festsetzung
  • Legende
    • Legende
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      Legende
  • Begründung
    • Begründung
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      Begründung
  • Daten
    • Gestaltungsvorschriften
      Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind Gestaltungsvorschriften erlassen worden. Diese können Sie als PDF-Datei hier aufrufen.
      Gestaltungsvorschriften

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 27.02.1980, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.08.1980, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren