Zu den Aufgaben der Stadtplanung gehört neben der Abwicklung formeller Planungsverfahren wie Bebauungsplanverfahren auch die Aufstellung informeller Planwerke, Konzepte und Programme.
Unter informellen Plänen sind alle Pläne ohne gesetzliche Grundlage zu verstehen, die von der Planungsverwaltung freiwillig aufgestellt werden und daher lediglich behördenverbindlich sind. Sofern die Pläne und Konzepte vom Rat beschlossen wurden, sind diese gemäß § 1 (6) Baugesetzbuch bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu beachten. Dies gilt auch für die gemeindlichen und regionalen Einzelhandelskonzepte.
Informeller Planwerke, Konzepte und Programme dienen in der Regel zur Erarbeitung von Planungsalternativen als Vorbereitung der konkreteren formellen Pläne. Obwohl informelle Pläne aller Art denkbar sind, haben sich einige Standard-Planwerke herausgebildet.
Die Stadt Ennigerloh möchte ihre Spielplätze attraktiver gestalten und neue Angebote für alle Altersstufen und Bedürfnisse schaffen. Dazu hat der Rat der Stadt Ennigerloh eine Spielplatzentwicklungsplanung beschlossen: nicht mehr benötigte Spielplätze werden bzw. sind abgerüstet. Die verbleibenden Spielplätze werden aufgewertet und durch neue Spielplätze in den Neubaugebieten ergänzt.
Bei der Planung neuer Spielplätze sowie bei der Aufwertung bestehender Spielplätze setzt die Stadt auf das bewährte Verfahren der Anwohnerbeteiligung.
Hinweis:
Jeder Spielplatz in Ennigerloh ist mit einem Schild ausgestattet, auf dem sein Name steht. Bitte verwenden Sie immer diesen Namen, wenn Sie uns etwas zu einem bestimmten Spielplatz mitteilen wollen. Sonst können wir Ihre Anregungen leider nicht zuordnen.