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Sonstige Beteiligung
Überprüpfung des Lärmaktionsplans (3. Stufe)

Lärmaktionsplanung, Stufe 3
Der aktuelle Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde am 19.07.2013 bekannt gemacht. Bestehende Lärmaktionspläne sind nach § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Bei der Überprüfung sind sowohl die Durchführung wie auch die Ergebnisse des vorhandenen Lärmaktionsplans zu bewerten.
 
Die Überprüfung des bestehenden Lärmaktionsplans hat ergeben, dass keine neuen Umstände eingetreten sind, die eine erneute umfassende Aufstellung des Lärmaktionsplans erfordern würden. Eine Aktualisierung der Daten im Sinne einer Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe ist ausreichend.

 


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Verfahrensschritte

  • 20.06.2018, Überprüfung des bestehenden Plans
  • 17.12.2018 - 18.01.2019, Information der Öffentlichkeit
  • 18.03.2019, Ratsbeschluss
  • 24.04.2019, Bekanntmachung des Ratsbeschlusses

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

  • Lärmaktionsplan (2. Stufe)
    • Planentwurf
      Planentwurf
    • Lärmkarte 24h
      Eine Ansicht mit höherer Auflösung ist im Lärmkarten-Viewer unter www.umgebungslaerm.nrw.de möglich.
      Lärmkarte 24h
    • Lärmkarte Nacht
      Eine Ansicht mit höherer Auflösung ist im Lärmkarten-Viewer unter www.umgebungslaerm.nrw.de möglich.
      Lärmkarte Nacht
    • Abwägung
      Abwägung
  • Überprüfung (3. Stufe)