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Stadtplanung in Ennigerloh

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Veränderungssperre
Veränderungssperre für den westlichen Geltungsbereich des Beb.-Plans Nr. 53 "AWG"

Zur Sicherung der Planung und zur Verhindeurng ungewünschter städtebaulicher Fehlentwicklungen für die Dauer des ergänzenden Verfahrens gemäß § 215 BauGB für den Beb.-Plan Nr. 53 "AWG" hat der Rat der Stadt Ennigerloh den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ennigerloh, Flur 7, Flurstücke 125, 120 (teilweise), 126, 127 und 128.

Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen
1. Vorhaben i. S. d. § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.


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Verfahrensschritte

  • 18.03.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.04.2013, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.02.2015, Ratsbeschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer
  • 06.03.2015, Bekanntmachung des Ratsbeschlusses

Bezüge zu anderen Planverfahren