Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
VB 36 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 "Parkgebäude Windhauser Straße"

Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung eines Parkgebäudes und einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 25.06.2018, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 20.07.2018 - 20.08.2018, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  • 20.07.2018 - 20.08.2018, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  • 26.09.2018, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 18.01.2019, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge