Stadtplanung in Wülfrath

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Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt - Wilhelmstraße/Fußgängerzone (Bebauungsplan)

Die Stadt Wülfrath verfolgt mit der Aufstellung des Babauungsplanes Nr. 12 „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt - Wilhelmstraße/Fußgängerzone“ die Sicherung und Weiterentwicklung der Wülfrather Innenstadt als wichtigste Einzelhandelslage, als Treffpunkt sowie als Identifikationspunkt. Weiterhin sollen mit dem ersten Ziel verträgliche, bisher nicht mögliche Nutzungen zugelassen werden, um Leerständen entgegenzuwirken. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 umfasst die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 1.9_1.9.1, Nr. 1.10_1.10.1 und Nr. 1.23 vollständig und soll diese somit vollständig ersetzen.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Herr Alexander Grothues, Telefon: 02058 / 18264, E-Mail: A.Grothues@stadt.wuelfrath.de
  • Frau Lisa Schulte, Telefon: 02058 / 18237, E-Mail: L.Schulte@stadt.wuelfrath.de

Verfahrensschritte

  • 31.05.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.08.2023, Bürgeranhörung
  • 10.08.2023 - 10.09.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 10.08.2023 - 10.09.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 04.03.2024 - 09.04.2024, Öffentliche Auslegung für die Öffentlichkeit gem. § 3 (2)
  • 04.03.2024 - 09.04.2024, Öffentliche Auslegung für die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

Anhänge

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung

Offenlage

Weitere zusätzliche Informationen