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Bebauungsplan 1/114 Westringquartier, VEP

Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 10.5.2016 den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/114 "Westringquartier" gefasst.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.5.2016 den Feststellungsbeschluss für die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Westringquartier" gefasst; die beiden Bauleitplanverfahren wurden im Parallelverfahren durchgeführt.
Der Antrag zur Genehmigung der 56. FNP-Änderung wurde bei der Genehmigungsbehörde eingereicht.

Nach Vorlage der Genehmigung erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt der Stadt Wesseling; mit der Bekanntmachung wird die 56. FNP-Änderung wirksam. Parallel dazu kann der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/114 "Westringquartier" im Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht werden; mit der Bekanntmachung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1/114 wirksam.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Innenstadt Wesseling und wird durch den Westring (nordwestliche Straßenkante), die Birkenstraße (nordöstliche Straßenkante), das Betriebsgelände der Saint Gobain Abrasives (nordwestliche Grundstücksgrenze) sowie durch den Schwarzen Weg (nordwestliche Straßenkante) begrenzt (siehe Kartendarstellung).

Wesentliche Ziele der Planung sind:
- Attraktivierung und Stärkung der Innenstadt als Wohn- und Einkaufsstandort;
- Entwicklung eines innerstädtischen Wohnquartiers mit ergänzenden wohngebietsbezogenen Nutzungen (z.B. kleinteilige Nahversorgung/Gastronomie) und einer angemessenen Mischung verschiedener Wohnformen/Wohnungsangebote;
- angemessene bauliche Verdichtung des Wohngebietes zur adäquaten Ausnutzung der zentralen Entwicklungsfläche (Stärkung der Innenentwicklung, optimale Anbindung Stadtbahnlinie 16);
- Schaffung eines hochwertigen, durch Grün- und Freiräume gegliederten Wohngebietes mit einem Quartiersplatz und dezentralen Kinderspiel- und Aufenthaltsbereichen;
- räumliche Vernetzung des neuen Quartiers mit den Umgebungsstrukturen, Erhaltung und Aufwertung der „grünen Hangkante“ und Gestaltung des südlichen Freiraums als wohnungsnahe Grünfläche für alle Nutzergruppen.

Die Planungsinhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/114 sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

Plangeltungsbereich BP 1/114

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Legende

Begründung