761 - Große Feld / Langenberger Straße - (Bebauungsplan) Zu den Plandarstellungen

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 761 – Große Feld / Langenberger Straße – ist die Absicht der Stadt Velbert auf den dortigen Flächen Gewerbe- und Industriegebiete zu entwickeln, um den Wirtschaftsstandort Velbert mit seiner gewerblich-industriell geprägten Struktur dauerhaft zu sichern und zu stärken. Die gewerblich-industrielle Struktur wird auch in Zukunft in Velbert eine wichtige Rolle spielen. Deswegen sollen den ansässigen Gewerbetreibenden bedarfsgerechte Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden und zudem attraktive Flächen für gewerbliche Neuansiedlungen geschaffen werden.

 

Hinweis: Bekanntmachung über die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 761 - Große Feld / Langenberger Straße - 

Die Entscheidungsformel des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2023 (Az.: 2 D 347/21.NE) im Normenkontrollverfahren lautet wörtlich wie folgt:

„Der Bebauungsplan Nr. 761 ‚Große Feld / Langenberger Straße‘ der Antragsgegnerin ist unwirksam.“

Die Unwirksamkeitserklärung gilt vom Augenblick des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 761 - Große Feld / Langenberger Straße - an.

 

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