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Stadtplanung in Ennigerloh

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Bebauungsplan
Nr. 48 "Auf dem Schleeberg", 3. Änderung, 3. vereinfachte Änderung

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 20.12.2010 die Aufstellung der
3. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Auf dem Schleeberg“, Ennigerloh-Mitte, beschlossen.

In der 3. Änderung der 3. Änderung sollen insbesondere die Regelungen zur Dachgestaltung im Änderungsbereich (Baufeld zwischen der Ostenfelder Straße und der Hofanlage) geändert werden, so dass zukünftig „geneigte Dächer > 5°“ zulässig sind.
Die Festsetzungen zur Trauf- und Firsthöhe werden entsprechend angepasst.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB findet gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht statt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.§ 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der Übersicht ersichtlich.


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Verfahrensschritte

  • 20.12.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.06.2011 - 16.06.2011, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.06.2011 - 16.06.2011, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 27.06.2011 - 27.07.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB
  • 10.10.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 14.10.2011 - 20.10.2011, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
  • 20.10.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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