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Stadtplanung in Ennigerloh

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Bebauungsplan
Nr. 23 "Rottendorf" - 2. Änderung

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 15.12.2008 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Rottendorf“, Ennigerloh-Mitte, beschlossen. Gegenstand der 2. Änderung ist die Aufhebung der festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf. Am 26.03.2012 wurde der ursprüngliche Geltungsbereich der Aufhebung um den östlich angrenzenden Grünstreifen („Fläche für die Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern“) erweitert.

Im Bebauungsplan Nr. 23 ist das Grundstück der St.-Ludgerus-Gemeinde (Ludgerusstraße 2, 4 und 6) derzeit als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Für jede andere als die heute festgesetzte Nutzung muss die derzeit für das Grundstück geltende Bauleitplanung geändert werden. Angesichts der durch die Kirchengemeinde beschlossenen Zusammenlegung der Ennigerloher Kirchengemeinden und der Aufgabe der baulichen Einrichtungen der St.-Ludgerus-Gemeinde soll die Festsetzung „Gemeinbedarfsfläche“ ersatzlos aufgehoben werden. Das weitere Baugeschehen auf dem Grundstück richtet sich dann nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vom 05.10.2009 bis einschließlich 05.11.2009 im Rathaus der Stadt Ennigerloh während der allgemeinen Sprechzeiten öffentlich dargelegt. Diese Beteiligung wurde wegen einer fehlerhaften Darstellung des Geltungsbereiches des Gesamtbebauungsplans Nr. 23 im Lageplan, der der aushängenden Bekanntmachung beigefügt war, in der Zeit vom 23.11.2009 bis einschließlich 22.12.2009 wiederholt. Während der Darlegungsfristen bestand allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung). Die Möglichkeit zur Einsicht in die Planung und zur Äußerung bestand parallel auch online unter www.o-sp.de/ennigerloh > Aktuelle Beteiligungen.

Gemäß § 3 (1) BauGB schließt sich die Unterrichtung und Erörterung das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Rottendorf“, mit Begründung in der Zeit vom 17. September 2012 bis einschließlich zum 17. Oktober 2012 zur Einsicht im Rathaus der Stadt Ennigerloh, Fachbereich Stadtentwicklung, im Foyer des 3. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Weitere Hinweise zum Verfahren
Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


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Verfahrensschritte

  • 25.09.2009 - 05.11.2009, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 05.10.2009 - 05.11.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 23.11.2009 - 22.12.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 14.09.2012 - 14.10.2012, Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
  • 17.09.2012 - 17.10.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 12.11.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.11.2012 - 30.11.2012, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
  • 30.11.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge