Mit diesem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit vornehmlich nichtzentrenrelevanten Sortimenten, für die Neuausrichtung der bestehenden Gewerbeflächen im Hinblick auf aktuelle Bedarfe sowie für den erforderlichen Ausbau der Boelckestraße geschaffen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.
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