Bebauungspläne im Verfahren
Über das Auskunftssystem können sämtliche Bebauungspläne, deren Aufstellung, Änderung bzw. Aufhebung von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossen worden sind, online eingesehen werden.
Bei allen Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens noch inhaltliche Änderungen ergeben.
Nach Eingabe von Straße und Hausnummer beziehungsweise Flur und Flurstücksnummer oder den Namen des gesuchten Bebauungsplans wird das geplante Planungsrecht für das angegebene Grundstück dargestellt. Als Grundstücksbesitzer, Bauherr oder Bauträger kann man sich somit schon vorab informieren, was künftig planungsrechtlich zu berücksichtigen ist. Dabei gibt es folgendes zu beachten:
- Die zu den Bauungsplanentwürfen aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nur das geplante Planungs- und Baurecht wieder;
- Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich immer nach den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften nach Eintritt der Rechtskraft;
- Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag nach Eintritt der Rechtskraft geklärt werden;
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und / oder Vollständigkeit. Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
Die umfassenden Informationen, die auf diesen Internetseiten zur Verfügung stehen, dienen somit nur zur Information.
Pläne in Originalgröße können gegen Bezahlung
hier bestellt werden.
Für die nachfolgend aufgeführten Bebauungspläne sind von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden die Verfahren förmlich eingeleitet worden oder sind in Vorbereitung.
Bebauungsplanverfahren (18)

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