Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1977 (BauNVO 1977).
Dieser Bebauungsplan wird durch den Bebauungsplan Auringen 2007 / 01 Auf den Erlen - Süd teilweise überplant.
Die in diesem Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen werden teilweise durch die „Satzung zur Änderung von Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in Bebauungsplänen im Ortsbezirk Auringen“, rechtsverbindlich seit 12.10.2012 gestrichen bzw. ersetzt. Den Satzungstext können Sie unter den Plandetails einsehen.
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