Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1968 (BauNVO 1968).
Dieser Bebauungsplan wird durch den Bebauungsplan 1982/01 im Ortsbezirk Auringen teilweise überplant.
Die in diesem Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen werden teilweise durch die „Satzung zur Änderung von Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in Bebauungsplänen im Ortsbezirk Auringen“, rechtsverbindlich seit 12.10.2012 gestrichen bzw. ersetzt. Den Satzungstext können Sie unter den Plandetails einsehen.
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