Mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Curiestraße" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Industriegebiets im nachgelagerten B-Planverfahren Nr. 3/15 "Curiestraße" geschaffen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 2015 verkleinert worden und umfasst nur noch die unbebauten Flächen am Nordende der Curiestraße.
Geltungsbereich 2022 (nach Verkleinerung)
Ansprechperson
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de