zurück zur Übersicht

Bebauungsplan 3/015 Curiestraße

Mit der im Parallelverfahren durchgeführten 40. Änderung des Wesselinger Flächennutzungsplans (FNP) und der Aufstellung des Bebauungsplans (BP) Nr. 3/15 „Curiestraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Industriegebiets geschaffen werden, um dem erheblichen Bedarf an gewerblichen und insbesondere industriellen Bauflächen in Wesseling und der Region nachzukommen. Die Planung soll dazu beitragen, die südlich und östlich des Plangebiets vorhandenen gewerblich-industriellen Nutzungen in städtebaulich geordneter Art und Weise bis zur nördlichen Stadtgrenze fortzuentwickeln.

In dem ca. 12 ha großen Plangebiet sollen in erster Linie solche Nutzungen angesiedelt werden, für die an anderer Stelle des Wesselinger Stadtgebiets keine oder nur wenige Flächen zu Verfügung stehen. Aufgrund des Gebietscharakters der umgebenden Nutzungen eignet sich das Gebiet besonders für „graues“, industriell geprägtes Gewerbe.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist gegenüber zum Vorentwurfsstand der Planung aus dem Jahre 2015 verkleinert worden und umfasst nun nur noch die unbebauten Flächen am Nordende der Curiestraße.

 

Geltungsbereich 2022 (nach Verkleinerung)

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Parallelverfahren

Anhänge

Bekanntmachungen

Geltungsbereich

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung mit Umweltbericht

Umweltrelevante Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB (2015)

Protokoll Bürgerinfo

Umweltrelevante Stellungnahmen aus Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB (2022)

Gutachten