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Bebauungsplan
3 - Waterfohr

Der Ortsteil Horst befindet sich im nordöstlichen Stadtgebiet. Geprägt wird der Ort durch einen gemischt strukturierten dörflichen Bereich mit einigen landwirtschaftlichen Betrieben, kleineren Gewerbebetrieben und Wohngebäuden. Zu Beginn der 1970er Jahre wurde nach Osten hin ein Wohngebiet entwickelt und erschlossen. In den vergangenen Jahren beschränkte sich die bauliche Entwicklung des Ortteils hauptsächlich auf Baulückenschließungen oder Anbauten.

Inzwischen gibt es von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Kindern den Wunsch, im eigenen Ortsteil zu bauen. Um der bestehenden Nachfrage der Horster Bevölkerung nach Baumöglichkeiten im Ortsteil gerecht zu werden, soll daher für den im Ort vorhandenen Bedarf ein kleines Baugebiet für ca. 20 bis 25 Wohneinheiten am nordwestlichen Ortsrand entwickelt werden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat am 23.10.2007 die Aufstellung des Bebauungsplans 3 - Waterfohr - beschlossen.

Der Rat der Stadt Werne hat am 08.12.2010 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 3 - Waterfohr - gefasst. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne vom 30.12.2010 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 23.10.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.10.2008 - 31.10.2008, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 13.08.2010 - 17.09.2010, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 13.10.2010 - 15.11.2010, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
  • 08.12.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.12.2010, Bekanntmachung

Parallelverfahren


Anhänge