Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf hat am 22.12.2020 in seiner durch den Rat gem. § 60 Abs. 2 GO NRW delegierten Entscheidungskompetenz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.26 "Sondergebiet Reit- und Fahrverein westlich der B475" im Regelverfahren gem. §§ 2ff BauGB beschlossen. Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 09.05.2022 im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird die erforderliche 30. Flächennutzungsplanänderung parallel durchgeführt.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 1.26
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 22.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.11.2021 - 03.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 12.12.2022 - 15.01.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 23.02.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 07.04.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 1.45 / Teilaufhebung „Dackmarer Esch"