Nr. 100 "Industriestraße-Nord" (Bebauungsplan)

Die Stadt Verl verfolgt mit dem vorliegenden Bebauungsplan das Ziel, die konkreten Erweiterungsabsichten des ortsansässigen Unternehmens – in unmittelbarer Nähe zum Stammsitz – zu ermöglichen. Die Planung sichert den Bestand und dient darüber hinaus der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort, die aus dem näheren Umfeld, dem Kernstadtbereich Verl sowie den angrenzenden Kommunen Bielefeld, Gütersloh und Rietberg sehr gut erreichbar sind. Die Standortentscheidung bietet für einen absehbaren Zeithorizont einen angemessenen Entwicklungsspielraum für die betriebliche Fortentwicklung. Das Plangebiet wird entsprechend den städtebaulichen Zielvorstellungen und den Bedürfnissen des Unternehmens als Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Der ca. 2,44 ha große Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Verl, Flur 4, Flurstücke 122, 123, 44, 51 und 243.

Geltungsbereich "Industriestraße-Nord"

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