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Stadtplanung in Passau

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Bebauungsplan
Kläranlage, 1. Änderung (SO Wertstoffhof)

Bebauungspläne sind zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das Bauleitplanverfahren wurde angeregt, um einen neuen Standort für den Wertstoffhof Innstadt / Haibach zu verwirklichen. Dieser soll im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Kläranlage“ in der Gmkg Beiderwies, im südöstlichen Bereich des derzeit als „Sondergebiet Kläranlage Erweiterungsfläche“ ausgewiesenen Areals angesiedelt werden. Im Sinne einer Umnutzung des Geländes, sollen circa 1500 Quadratmeter des derzeit als Ackerland verwendeten Geländes entlang der Wiener Straße, als „Sondergebietsfläche Wertstoffhof“ ausgewiesen und als neuer Standort für den Wertstoffhof Innstadt / Haibach erschlossen werden. Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan vom 15.11.1978 liegen die Flurstücke bereits innerhalb eines Sondergebietes nach §11 BauNVO, in einem Teilbereich ist nun anstelle eines „SO Kläranlage Erweiterungsfläche“ die Ausweisung eines „SO Wertstoffhof“ erforderlich.

Das Planungsareal ist im Flächennutzungsplan der Stadt Passau, rechtswirksam seit 1989, als „Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen“ (und archäologische Zone AZ) dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes ist nicht beeinträchtigt.

 


Ansprechperson

  • Frau Elisabeth Stadler-Huber, Telefon: 0851 396 397, E-Mail: elisabeth.stadler-huber@passau.de
  • Frau Lisa Weinzierl, Telefon: 0851 396 231, E-Mail: lisa.weinzierl@passau.de
  • Frau Eveline Schmid, Telefon: 0851/ 396190, E-Mail: eveline.schmid@passau.de

Verfahrensschritte

  • 20.09.2022, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 12.05.2023 - 16.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 02.10.2023, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 20.10.2023 - 24.11.2023, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 11.03.2024, Satzungsempfehlungsbeschluss
  • 22.04.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.04.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge