Für einen Bereich am Fuße des „Spitzbergs“ östlich der angrenzenden Brauerei wird ein Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Universität Passau Spitzberg“ aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die sich allesamt im Innenbereich
gem. § 34 BauGB befindlichen Fl.Nrn. 41/2, 115/32, 237/4, 255, 256, 260 und Teilflächen der Fl.Nr. 42/7, 115/34, 238/10, 238/11 der Gemarkung St. Nikola. Als Art der baulichen Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet (SO) mit Zweckbestimmung Universität
und Kultur gem. § 11 BauNVO bzw. ein Kerngebiet (MK) gem. § 7 BauNVO festgesetzt werden
Die Haupterschließung ist über die Ringstraße vorgesehen, PKW-Stellplätze werden für die universitäre Nutzung in einer Tiefgarage nachgewiesen. Für kulturelle Veranstaltungen Dritter steht die Tiefgarage am Klostergarten zur Verfügung.
Nachdem es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung und Nachverdichtung handelt und auch die übrigen Voraussetzungen des § 13 a BauGB erfüllt sind, kann die Aufstellung im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens durchgeführt wird. Dabei wird
insbesondere auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung verzichtet.