Bebauungsplan

08/12 "Brunsheide Süd-Ost"

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/12 „Brunsheide Süd-Ost“ soll zwischen den Orts-teilen Leopoldshöhe und Schuckenbaum ein neues Wohnquartier entwickelt werden und somit die bisher voneinander getrennten Ortsteile durch die Entwicklung des neuen Quartiers zusam-menwachsen. Aufgrund eines erheblich erwartenden Bevölkerungsanstiegs fehlt es in der Ge-meinde an entsprechendem Wohnraum, sodass bereits frühzeitig über mögliche Flächen und die zugrunde zu legenden Parameter zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes diskutiert wurde.
Die Gemeinde Leopoldshöhe entwickelt seit 1996 nahezu ausschließlich Baugebiete, die sich im Eigentum der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) befinden. In den letz-ten Jahren entstanden in diesem Zuge vor allem Einfamilienhausgebiete. Die Nachfrage vor allem von Familien ist zwar ungebrochen hoch, jedoch fehlen in der Gemeinde Wohnungen für andere Lebenskonzepte, wie seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen, betreutes Wohnen sowie Mehrgenerationen. So haben Haushalte nach dem altersbedingten Verkauf ihres Einfamilienhau-ses kaum eine Chance, im Gemeindegebiet eine adäquate Wohnung zu finden, zumal der Wunsch besteht im gewohnten Umfeld wohnen zu bleiben. Dieses Schicksal teilen ebenso Auszubildende und junge Erwachsene nach dem Auszug aus dem Elternhaus. Gleichzeitig waren bei der Entwick-lung des neuen Wohngebietes die aktuellen Herausforderungen in Bezug auf den Umwelt- und Klimaschutz zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Grundsätze des flächensparenden und energieeffizienten Bauens, eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung, aber auch mo-derne, umweltbewusste Mobilitätskonzepte.
Die nun zu beplanenden Flächen wurden im Vorfeld durch die LIL erworben und eignen sich auf-grund ihrer Nähe zum Bildungscampus sowie zum Leopoldshöher Zentrum in besonderer Weise für ein zukunftsfähiges Wohnquartier. Zu Beginn des Planungsprozesses wurden seitens der Poli-tik die entsprechenden Anforderungen und Zielvorstellungen zur Entwicklung eines zukunftswei-senden Wohngebietes formuliert, welches ein Modellprojekt der REGIONALE 2022 UrbanLand Ost-WestfalenLippe werden sollte. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden wurde in den Jahren 2021 / 2022 ein städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Die Rahmenbe-dingungen für den Wettbewerb und der Auslobungstext wurden in einem Arbeitskreis mit Vertre-tern aller Fraktionen abgestimmt und im Gemeinderat beschlossen. Um zudem die Bedarfe und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger breit zu erfassen, wurde parallel eine Sozialraumanalyse
Gemeinde Leopoldshöhe – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 08/12 „Brunsheide Süd-Ost" mit schriftlicher Befragung und Workshops durchgeführt und deren Ergebnisse für den weiteren Prozess genutzt.
Der Wettbewerb wurde im März 2022 entschieden, gleichzeitig erfolgte die Auszeichnung als RE-GIONALE-Projekt. Dem „Lebendigen Quartier Brunsheide“ wurde bescheinigt, dass es eine funda-mentale Neuausrichtung der Siedlungsflächenentwicklung für die Gemeinde bedeutet. Die vielfäl-tigen Wohnformen und das flächensparende Bauen sollen als Vorbild für zukünftige Flächenaus-weisungen dienen.
Auf Grundlage des Siegerentwurfes von MBA/S Matthias Bauer Architektur und Städtebau BDA und Jetter Landschaftsarchitekten BDLA wurde im Anschluss an den Wettbewerb ein städtebauli-cher Rahmenplan erarbeitet (siehe Kapitel 6), wieder in enger Abstimmung mit den Vertretern der Fraktionen im Arbeitskreis. Am 09. März 2023 wurde der städtebauliche Rahmenplan im Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossen, welcher nun als Grundlage für das vorliegende Bebauungs-planverfahren dient.

 

Ansprechperson

  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
  • Fabian Bonati, Telefon: 05208/991272, E-Mail: f.bonati@leopoldshoehe.de
  • Frau Lea Hülsmann, Telefon: 05208/991-276, E-Mail: l.huelsmann@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 22.08.2023 - 26.09.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 08.01.2024 - 19.02.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Parallelverfahren

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