Die Bezirksregierung Münster hat mit Verfügung vom 11.02.2010 (Az.: 35.02.01.01-WAF-12/09) die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh gemäß § 6 BauGB genehmigt.
Ausgenommen von der Genehmigung ist das in der Planzeichnung dargestellte Sondergebiet SO10 „Ferien auf dem Bauernhof“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO am südwestlichen Rand des Ortsteils Enniger. Diese nicht genehmigte Teilfläche ist in der Planzeichnung eindeutig dargestellt und in der Farbe „blau“ gekennzeichnet.