Der Rat der Stadt Ennigerloh hat die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Bereich „Ehemaliges Sägewerk Bockey“, Ennigerloh-Enniger, beschlossen. Die Änderung betrifft das Grundstück in der Gemarkung Enniger, Flur 16, Flurstück 371.
Auf diesem Grundstück plant die Sozialstation BHD Land gemeinnützige GmbH den Neubau eines Verwaltungs- und Pflegegebäudes nebst 10 Wohnungen für betreutes Wohnen. Die Absicht des BHD ist aufgrund der geplanten Wohnnutzung nicht mit der festgesetzten gewerblichen Baufläche vereinbar.