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Stadtplanung in Ennigerloh

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Flächennutzungsplan
6. Änderung des Flächennutzungsplans

Mit Hilfe der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Nahversorgungseinrichtung vorbereitet werden. Ein neuer Standort ist erforderlich, da der bestehende Lebensmittelmarkt seinen Betrieb einstellt; gleichzeitig die Beengtheit der bisherigen Fläche jedoch keine dauerhafte Weiterführung mit einem neuen Betreiber erwarten lässt. Mit der Neudarstellung einer „Sondergebietsfläche“ mit 1.300 m² Verkaufsfläche soll den Vorschlägen der
Verträglichkeitsanalyse entsprochen werden. Parallel zur 6. Flächennutzungsplanänderung wird im Hinblick auf eine zeitnahe Realisierung die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorgungsstandort Enniger“ betrieben. Die vorgesehene Einzelhandelseinrichtung schließt unmittelbar an die bebaute Ortslage an.


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Verfahrensschritte

  • 02.07.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.07.2012 - 13.07.2012, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.07.2012 - 16.08.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 09.07.2012 - 10.08.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 27.08.2012, Beschluß zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 23.11.2012, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 29.11.2012 - 31.12.2012, Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
  • 03.12.2012 - 04.01.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 18.02.2013, Feststellungsbeschluss durch den Rat
  • 15.04.2013, Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster
  • 27.04.2013 - 03.05.2013, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bez.-Reg. Münster
  • 03.05.2013, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans bzw. der Änderung

Parallelverfahren


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