Die mit der 2. Änderung der 1. Änderung eingeleitete Nachverdichtung auch im Bereich des vorliegenden Plangebiets soll nun auf Grundlage einer neuen Konzeption mit Nord-Süd-Ausrichtung der Gebäude weiterentwickelt werden. Die städtische Baugesellschaft beabsichtigt hier konkret die Errichtung zweier Wohngebäude. Zur Umsetzung der Planungsabsicht ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Da es sich um eine kleinteilige Nachverdichtungsmaßnahme im Siedlungsbestand handelt, soll diese gemäß § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt werden.