Gegenstand dieser Änderung ist die Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche auf den Grundstücken Oelder Straße 67 bis Oelder Straße 81. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für eine städtebauliche Nachverdichtung in den rückwärtigen Grundstücksbereichen geschaffen werden.