Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 419 „Börgerskamp“ ist die Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen, die sich durch Verschiebungen der (geplanten) Grundstücksgrenzen ergeben, die Änderung der Firstrichtung im Bereich der Stichstraße 1 (östlicher Stich) sowie die Verschiebung des geplanten Erschließungsanlage nach Süden.