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230. FNP-Änderung - Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie im Stadtgebiet

Planungsanlass und Planungsziel

Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses sollte die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet von Bielefeld fortgeschrieben werden. Mit der Darstellung von Konzentrationszonen ist ein Ausschluss der Windenergienutzung im übrigen Stadtgebiet verbunden. Nach Durchführung der Offenlage bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Rat der Stadt Bielefeld am 10.März. 2016 den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zugestimmt und die 230. Änderung des Flächennutzungsplanes abschließend beschlossen. Im Stadtgebiet von Bielefeld sollen insgesamt sechs Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Die Konzentrationszonen befinden sich im Bereich nördlich bzw. südlich der Bargholzstraße im Stadtbezirk Jöllenbeck (A1/ A2), nördlich der Oerlinghauser Straße im Stadtbezirk Stieghorst (E1), nördlich der Bechterdisser Straße im Stadtbezirk Heepen (F1) und westlich bzw. östlich der A 2 im Stadtbezirk Senne bzw. Sennestadt (G1/ G2).

Mit Datum vom 21.07.2016 ist diese FNP-Änderung wirksam geworden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521 515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren abgeschlossen)

  • 03.12.2013, Aufstellungsbeschluss
  • 10.08.2015 - 10.09.2015, Offenlage
  • 21.07.2016, Wirksam gemäß § 6 (5) BauGB

Dokumente