Bergheim

← Zurück

Bebauungsplan 286/Th "Zum Römerpark"

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 286/Thorr "Zum Römerpark" ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen Wohngebietes mit Kindertagesstätte am südlichen Rand des Stadtteiles Thorr zu schaffen.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Umwelt auf.

 

Ansprechperson

Herr Hasan Yurdaer,  02271/89154
Frau Iris Weiler,  02271 89-652

Verfahrensschritte

  • 23.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.10.2019 - 31.10.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 14.05.2020, Verzicht auf erneute frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie sonstige Träger öffentlicher Belange
  • 14.05.2020, Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 18.05.2020, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
  • 18.05.2020, Aufstellungsbeschluss
  • 11.06.2020 - 13.07.2020, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 03.05.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 16.06.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten

Satzungsbeschluss Gestaltungssatzung

Zusammenfassende Erklärung

Bekanntmachung