Durch das Bebauungsplanänderungsverfahren mit dem Ziel der Herausnahme von einem Grundstück aus dem Bebauungsplan „Künstlerviertel", wird der Weg frei gemacht das Wohnbaugebiet in seiner Gänze fertig stellen zu können und somit den beabsichtigten städtebaulichen Abschluss zu finden.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
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