Die Bebauungspläne aus den 1960er-, 1970er- und 1980er Jahren im Ortsbezirk Nordenstadt enthalten Festsetzungen, die u. a. Gauben und Drempel bei zweigeschossigen Wohngebäuden nicht zulassen. Im Zuge des durch andere Rechtsnormen erleichterten Dachgeschossausbaus führte dies bereits zu zahlreichen Befreiungen. Um für die Bürger und die Verwaltung Rechtsklarheit zu schaffen soll die "Dachgestaltungssatzung für Nordenstadt" Regelungen für zukünftige Bauvorhaben in den Geltungsbereichen der betroffenen Bebauungsplänen treffen.
Der Geltungsbereich der Dachgestaltungssatzung Nordenstadt besteht aus den Geltungsbereichen der nachfolgend genannten Bebauungsplänen im Ortsbezirk Nordenstadt:
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