Bebauungsplan in Bearbeitung
Parkhaus Berliner Straße (Bebauungsplan im Verfahren) im Ortsbezirk Südost
Nach aktueller Einschätzung ist der geplante Neubau des Parkhauses auf Grundlage des bestehenden Baurechts nicht zulässig. Demnach ist für die Realisierung des Parkhauses die Änderung des bestehenden Baurechts durch das Bebauungsplanverfahrens „Parkhaus Berliner Straße“ unerlässlich.
Um die Wohnbebauung mit Gewerbeanteil auf dem Parkplatzgrundstück Balthasar-Neumann-Straße sowie die Grundschule inkl. 2-Feld-Sporthalle und KiTa an der Wettinerstraße realisieren zu können ist die Realisierung des Parkhauses Berliner Straße in einem ersten Schritt erforderlich.
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Parkhaus Berliner Straße
Ansprechperson zum Plan