Grundlagen der Stadtplanung
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Rechtsverbindlicher Bebauungsplan
2007 / 01 Künstlerviertel im Ortsbezirk Rheingauviertel / Hollerborn
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
Ansprechperson zum Plan
Name
Telefon
E-Mail
Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung
0611 31-6471
beteiligung@wiesbaden.de
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Hat einen Bezug zu
2022 / 02 Künstlerviertel - 1. Änderung
Dieses Bebauungsplanverfahren lief parallel zum Flächennutzungsplanverfahren
Künstlerviertel (Güterbahnhof-West) (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10)
Plandetails
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