Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Ziele der beschlossenen Rahmenplanung „Kureck“ umzusetzen
Die attraktive städtebauliche Ausgestaltung dieses Quartiers, die Schaffung eines vielfältigen Nutzungsangebots (Büronutzung, Dienstleistung, unterschiedliche Wohnformen und Grünflächen) sowie die Erhaltung seiner denkmalpflegerischen Bedeutung sind entscheidende Komponenten der geplanten Entwicklung.
Die Änderung gegenüber dem bestehenden Planungsrecht soll die Schaffung von mehr Wohnraum zu Lasten des Anteils an gewerblichen Nutzungen ermöglichen. Das Hochhaus der ehemals ansässigen R+V-Versicherung soll nicht mehr saniert, sondern durch einen Neubau ersetzt werden. Anstelle eines Hotels wird das Ministerium für Soziales und Integration in den Gebäudekomplex an der Sonnenberger Straße einziehen. Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Planungsziele und Rahmenbedingungen ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans notwendig geworden
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
Name | Telefon | |
Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung | 0611 31-6471 | beteiligung@wiesbaden.de |