Die heutigen Rhein-Main-Hallen können den Anforderungen an einen modernen Messe-, Kongress- und Veranstaltungsbetrieb nicht mehr genügen. Mit einer Modernisierung ließen sich nur die baulich-technischen, nicht aber die strukturellen Mängel beheben. Um dem im internationalen Wettbewerb erreichten Rang auch weiterhin behaupten, den angestammten Kundenkreis weiterhin optimal bedienen und neue Kundenkreise erschließen zu können, ist ein Neubau der Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden zwingend erforderlich.
Mit dem Bebauungsplan im Planbereich "Rhein-Main-Hallen" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um einen Neubau zu ermöglichen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
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