Am 23.04.2007 schlossen die LHW und der Sportverein Wehen 1926 – Taunusstein e.V. einen Nutzungsvertrag über den Neubau einer mobilen Fußballstätte auf dem Grundstück Gemarkung Wiesbaden, Flur 52, Flurstücke 116/16 und 326 an der Berliner Straße. Der Vertrag war Grundlage für die Erteilung einer Baugenehmigung für das temporäre Stadion. Die temporäre Genehmigung soll nun in dauerhaftes Baurecht überführt werden. Als Grundlage der Verlängerung des Nutzungsvertrages wurde der Bebauungsplan aufgestellt.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
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