Der großflächige Lebensmittelmarkt in Breckenheim aus dem Jahr 2007 genügt den aktuellen Anforderungen insbesondere im Hinblick auf das Warenangebot für Getränke und den damit verbundenen gesetzlichen Auflagen nicht mehr.
Um eine qualitativ hochwertige Nahversorgung weiterhin sicherzustellen, wurden mit der Änderung des Flächennutzungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Getränkemarktes angrenzend an den bestehenden Nahversorger geschaffen.
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