Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nahversorger Bierstadter Straße“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters vorzubereiten. Damit wird die Nahversorgungssituation der Bevölkerung in den umliegenden Wohngebieten verbessert und auch künftig entsprechend sichergestellt.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
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