Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1968 (BauNVO 1968).
Die in diesem Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen werden teilweise durch die „Satzung zur Änderung von Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in Bebauungsplänen im Ortsbezirk Nordenstadt“, rechtsverbindlich seit 19.05.2022 geändert bzw. gestrichen und ergänzt. Den Satzungstext können Sie unter den Plandetails einsehen.
Dieser Bebauungsplan wird durch die Bebauungspläne 1983/01 und 1985/01 im Ortsbezirk Nordenstadt teilweise überplant.
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