Aktuelle Satzung

2022 / 01 Satzung zur Änderung von Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in Bebauungsplänen im Ortsbezirk Nordenstadt im Ortsbezirk Nordenstadt

Die Bebauungspläne aus den 1960er-, 1970er- und 1980er Jahren im Ortsbezirk Nordenstadt enthalten Festsetzungen, die u. a. Gauben und Drempel bei zweigeschossigen Wohngebäuden nicht zulassen. Im Zuge des durch andere Rechtsnormen erleichterten Dachgeschossausbaus führte dies bereits zu zahlreichen Befreiungen. Um für die Bürger und die Verwaltung Rechtsklarheit zu schaffen soll die "Dachgestaltungssatzung für Nordenstadt" Regelungen für zukünftige Bauvorhaben in den Geltungsbereichen der betroffenen Bebauungsplänen treffen.

Der Geltungsbereich der Dachgestaltungssatzung Nordenstadt besteht aus den Geltungsbereichen der nachfolgend genannten Bebauungsplänen im Ortsbezirk Nordenstadt:

Nordenstadt 1965 / 03 „Zwischen Medenbacher- und Breckenheimer Straße“
Nordenstadt 1972 / 01 „Am Breckenheimer Weg“
Nordenstadt 1974 / 01 „Am Wallauer Weg“,
Nordenstadt 1976 / 01 „Zwischen Medenbacher- und Breckenheimer Straße“
Nordenstadt 1976 / 02 „Am Igstadter Weg, Vor der Heil und in der Rüsselgasse - 1. Änderung“
Nordenstadt 1982 / 01 „An der Horchheimer Wiese - 2. Änderung“
Nordenstadt 1983 / 01 „Am Igstadter Weg - 2. Änderung“


Übersichten über die Geltungsbereiche der betroffenen Bebauungspläne

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de