Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2014 / 02 Rhein-Main-Hallen im Ortsbezirk Mitte

Die heutigen Rhein-Main-Hallen können den Anforderungen an einen modernen Messe-, Kon­gress- und Veranstaltungsbetrieb nicht mehr genügen. Mit einer Modernisierung ließen sich nur die baulich-technischen, nicht aber die strukturellen Mängel beheben. Um dem im internationalen Wett­bewerb erreichten Rang auch weiterhin behaupten, den angestammten Kundenkreis weiterhin optimal bedienen und neue Kundenkreise erschließen zu können, ist ein Neubau der Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden zwingend erforderlich.

Mit dem Bebauungsplan im Planbereich "Rhein-Main-Hallen" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um einen Neubau zu ermöglichen.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 



Übersicht über den Planbereich - Rhein-Main-Hallen

Übersichtsplan


Ansprechperson zum Plan

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Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de