Rechtsverbindlicher Bebauungsplan
2013 / 01 Hermannsberg / Simmler im Ortsbezirk Frauenstein
Der rund 27 Hektar große Planbereich "Hermannsberg / Simmler" liegt am nördlichen und westlichen Ortsrand von Frauenstein. Ziel der Planung ist die Ordnung, Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Gärten, sowie die Ausweisung weiterer Flächen für Freizeitgärten.
Mit dem Bebauungsplan können einige der vorhandenen Kleinbauten legalisiert werden, soweit sie den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege nicht entgegenstehen. Ein bauordnungs- und naturschutzrechtliches Vorgehen kann damit auf die Bereiche beschränkt werden, in denen die Anlage und der Bestand an Gärten und Nebenanlagen unerwünscht sind und mit gesetzlichen Schutzvorschriften kollidieren.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
Übersicht über den Planbereich - Hermannsberg-Simmler -
Ansprechperson zum Plan